AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen von Mentalmagie-Programmen bei Joachim Jögel (Magic, Mind & More).
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail oder vergleichbar) zustande, in der Termin, Ort, Programm und Gage festgehalten werden.
§ 3 Gage, Anzahlung und Zahlung
Sobald der Termin noch drei Monate entfernt ist, wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage fällig und ist von Ihnen zu überweisen. Nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung über den Restbetrag (Gesamtbetrag abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung), zahlbar sofort. Ich bin Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 4 Absage durch den Veranstalter
Sagen Sie die Veranstaltung ab, gilt Folgendes:
- Bis drei Monate vorher: kostenfrei stornierbar, es ist noch keine Anzahlung fällig.
- Ab drei Monate vorher: Die bereits fällige bzw. geleistete Anzahlung (50 % der Gage) wird bei einer Absage nicht zurückerstattet.
- Ab zwei Wochen vorher: Bei einer Absage wird die volle Gage fällig, der noch offene Restbetrag ist zusätzlich zur einbehaltenen Anzahlung zu zahlen.
Bereits nachweisbar entstandene, nicht stornierbare Kosten (z. B. eine bereits gebuchte, nicht erstattungsfähige Bahnfahrkarte) tragen Sie zusätzlich.
§ 5 Verhinderung durch Krankheit oder höhere Gewalt
Sollte ich durch Krankheit oder einen vergleichbaren, unverschuldeten Umstand an der Durchführung des Auftritts gehindert sein, informiere ich Sie umgehend. Eine Verpflichtung, einen Ersatzkünstler zu stellen, besteht nicht. Meine Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Rückerstattung einer bereits geleisteten Anzahlung, abzüglich zu diesem Zeitpunkt bereits angefallener, nicht stornierbarer Kosten (z. B. nicht erstattungsfähige Fahrtkosten).
§ 6 Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung
Neben der Gage übernimmt der Veranstalter Fahrtkosten (Deutsche Bahn, 2. Klasse zzgl. Sitzplatzreservierung, oder bei Anreise mit dem PKW pauschal 0,30 € pro gefahrenem Kilometer) sowie bei Bedarf Unterkunft (Hotel, Übernachtung inkl. Frühstück). Verpflegung und alkoholfreie Getränke sind für mich während der Veranstaltung frei.
Für Auftritte, die einen Assistenten erfordern (u. a. für Fahrt, Auf- und Abbau sowie Unterstützung während der Veranstaltung), gelten für ihn dieselben Regelungen zu Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung wie für mich. Eine Pauschale für seine Mitwirkung ist bereits in der Gage enthalten.
§ 7 Technische Voraussetzungen und Rückzugsraum
Für ein eigenständiges Bühnenprogramm wird ein gut einsehbarer Platz von mindestens drei mal drei Metern (gerne mehr), ein Headset-Mikrofon für mich sowie ein Handmikrofon für einbezogene Zuschauer benötigt, dazu die Möglichkeit, zusätzliche Tonquellen einzuspielen. Der Veranstalter stellt mir vor dem Auftritt sowie während etwaiger Pausen einen ungestörten Rückzugsraum zur Verfügung.
§ 8 GEMA
Für während des Programms eingespielte Musik ist der Veranstalter für eine etwaig erforderliche GEMA-Anmeldung sowie die anfallende Gebühr verantwortlich.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
Private Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind im üblichen Rahmen erlaubt. Für eine Veröffentlichung von Aufnahmen (z. B. auf Social Media oder der Website des Veranstalters) bitte ich um vorherige Rücksprache. Das Urheberrecht an der Show und ihren Inhalten liegt bei mir.
§ 10 Vertraulichkeit
Details zu Ablauf, Inhalten und Vereinbarungen behandle ich vertraulich, insbesondere bei Firmenveranstaltungen.
§ 11 Haftung
Für Schäden hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Für die Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.